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Frauenquote in Topunternehmen: Von vielen gewollt, von allen verrissen

2. März 2015

Published: 02/03/2015 – 07:27 | Updated: 02/03/2015 – 08:38
Deutscher Gesetzesentwurf zur Frauenquote: Ab 2016 soll die Zahl der Frauen in Aufsichtsräten bei mindestens 30 Prozent liegen. © Sam Churchill (CC BY 2.0)
Jahrelang wurde in Deutschland über sie gestritten, nun soll die Frauenquote in Führungspositionen endlich kommen. Doch Politik, Arbeitnehmer und Gewerkschaften sind sich in einem einig: Der Gesetzesentwurf, dem noch der Bundestag zustimmen muss, ist voll von Mängeln. Einige Experten halten ihn sogar für verfassungswidrig.

Schon Anfang März soll sie vom Bundestag verabschiedet werden, doch nur wenige Tage vor der geplanten Absegnung ist die in Deutschland geplante Frauenquote für Aufsichtsräte umstrittener als je zuvor – bei Parteien und Wirtschaftsvertretern ebenso wie bei Gewerkschaften und Rechtsexperten.

Vergangenen Montag setzte es zusätzliche Prügel für den Entwurf, den der deutsche Justizminister Heiko Maas und Frauenministerin Manuela Schwesig, nach langem Hin-und-Her über die Details, erarbeitet hatten.

Verstoß gegen die Verfassung

Das geplante Gesetz verstoße in wichtigen Punkten gegen die Verfassung und sei teilweise womöglich nicht vereinbar mit EU-Recht, urteilten nun gleich mehrere Gutachter, die vor wenigen Tagen zur geplanten Quote ihre Stellungnahmen für die Fachausschüsse des Bundestags vorgestellt hatten.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2016 alle börsennotierten Unternehmen, in denen die Arbeitnehmerseite voll mitbestimmungsberechtigt ist, mindestens 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat sitzen sollen. Wird die Quote ignoriert, sind Sanktionen gegen die Firmen vorgesehen: Wenn keine geeignete Frau zu finden ist, müssen die Posten unbesetzt bleiben.

Das jedoch stößt bei vielen Kritikern auf Widerstand: Gutachter Kay Windthorst von der Universität Bayreuth etwa nannte diese Sanktionen schlicht verfassungswidrig. Die Sanktion des „leeren Stuhls“ bei der Wahl des Aufsichtsrats, falls zu wenig Frauen zum Zuge kommen, sei eine „unzumutbare Aushöhlung der eigentumsrechtlichen Befugnisse der Aktionäre bei der Besetzung der Anteilseignerbank“, so Windthorst.

Ausnahmen in bestimmten Bereichen nötig

Betroffen von der Quote wären gut 100 Großunternehmen. Außerdem müssen sich demnach etwa 3.500 entweder börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen ab 2015 verbindliche Ziele setzen, wie sie den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen können. In ihrem Fall soll es aber keine Strafmaßnahmen geben.

Windthorst plädierte für Ausnahmen bei der Quote. In der Bau- und Schwerindustrie etwa sei schlicht zweifelhaft, das genügend Frauen gefunden werden können, sagte er.

Solche Bedenken wollen Linke und Grüne indes nicht gelten lassen, die am liebsten eine 40-Prozent-Quote durchgesetzt hätten. Die Grüne Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast, begrüßte vor wenigen Tagen, dass die Frauenquote nun endlich kommt. „Vier Jahre haben viele Frauen im Bundestag gekämpft, jetzt werden wir hoffentlich bald den Fuß in der Tür haben“, sagte Künast. Sie monierte jedoch auch, dass es bei der Quote nur um die Aufsichtsräte geht, nicht um die für das operative Geschäft zuständigen Vorstände.

Gewerkschaften fordern getrennte Behandlung von Arbeitnehmern und Anteilseignern

Auch die Vizechefin des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Elke Hannack, lobt das Vorhaben hinter dem Gesetzesentwurf, fordert aber auch Nachbesserungen.

„Die Bank der Arbeitnehmer auf der einen und die Bank der Anteilseigner auf der anderen Seite“ müssten „getrennt betrachtet werden“, sagte Hannack Ende Januar der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Die Gewerkschaften fürchten ihr zufolge unter anderem, dass die Vertreter der Aktionäre sich vor der Quote drücken könnten, weil die meisten Frauen in mitbestimmten Aufsichtsräten Arbeitnehmervertreterinnen sind.

Wirtschaftsvertreter: Quote belastet Unternehmen mit enormen Zusatzkosten

Ganz andere Bedenken haben hingegen die Arbeitgeber. Sie warnen, dass die Wirtschaft durch die Quote von zahlreichen zusätzlichen administrativen Problemen belastet würde. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer forderte Nachbesserungen und beklagte unter anderem zusätzliche Berichtspflichten und komplizierte Selbstverpflichtungen sowie aufwändige Nachwahlverfahren, wenn die Quote nicht erfüllt werde.

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ist sicher, die Belastungen würden wachsen, und forderte Ausnahmen für Kleinstgremien bis zu drei Personen. „Es ist widersinnig, den Unternehmen für ein- oder zweiköpfige Geschäftsführungen im Mittelstand Quotenziele aufzuzwingen“, sagte dazu Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.

Industrie und Arbeitgeber argumentieren außerdem mit einem weiteren Schwachpunkt an dem Gesetzesentwurf – den Kostenberechnungen, die Minister Maas für die private Wirtschaft vorgelegt hatte. Viele Kritiker sind überzeugt, dass die von Maas ermittelten jährlichen Kosten für die Privatwirtschaft in Höhe von 257.000 Euro viel zu niedrig angestezt seien. Die Berechnungen seien „absurd“, sagt der Obmann von CDU/CSU im Rechtsausschuss, Stephan Harbarth. Er ist sicher, dass viele Unternehmen Zehntausende von Euro investieren müssen.

Firmen könnten vor Quote flüchten

Wozu die finanzielle und organisatorische Zusatzbelastung der Unternehmen führen könnte, machte der Heidelberger Rechtswissenschaftler Marc-Philippe Weller in seiner Stellungnahme für den Bundestag deutlich.

​Er warnte, die Firmen könnten die „Flucht aus der Quote“ durch die Umwandlung in eine ausländische Rechtsform antreten. Dies sei zum Beispiel in Norwegen nach Einführung der Quote geschehen. Und auch aus Deutschland, so Weller, sei dies bekannt – als „Flucht vor der Mitbestimmung“ durch Umwandlung in die Unternehmensform der Public Limited Company (PLC), die nicht nach deutschem, sondern nach britischem Gesellschaftsrecht geregelt ist.

Quelle: http://www.euractiv.de/sections/special-reports/frauenquote-topunternehmen-von-vielen-gewollt-von-allen-verrissen-312508?utm_source=EurActiv.de+Newsletter&utm_campaign=f8eda1e03d-newsletter_t%C3%A4gliche_news_aus_europa&utm_medium=email&utm_term=0_d18370266e-f8eda1e03d-47164061