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Alternsgerechte Arbeitszeiten – Die Perspektive: lebensphasensorientierendes Arbeiten

24. November 2010

http://www.denk-doch-mal.de/node/59

Von Dr. rer. pol. Harmut Seifert, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Düsseldorf

Hinführung. Die Rente mit 67 ist beschlossen (…) Die Betriebe stehen vor der Herausforderung, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Beschäftigten einen längeren Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen.

(…)

Die Entwicklung der Arbeitszeit ist nicht alternsgerecht. Die Entwicklung der Arbeitszeit während der vergangenen Jahre passt nicht zu dem politischen Vorhaben, das tatsächliche Renteneintrittsalter hinauszuschieben und möglichst nah an die gesetzliche Altersgrenze heranzuführen. Die aktuellen Arbeitszeittrends fördern die Arbeitsfähigkeit nicht, sondern beeinträchtigen sie. Sollte es nicht gelingen, alternsgerechte Arbeitszeiten durchzusetzen, wird die Zahl der Beschäftigten zunehmen, die infolge verminderter Erwerbsfähigkeit in Rente geht. (…) Bei der Dauer der Arbeitzeit ist der langjährige Trend zur Verkürzung in ein polarisiertes Entwicklungsmuster umgeschlagen, Vollzeitbeschäftigte arbeiten durchschnittlich wieder länger, gleichzeitig ist der Trend zur Teilzeitarbeit ungebrochen.  (…)

Perspektive: Elemente alternsgerechter Arbeitszeiten. Konzeptionell sind zwei Ansätze zu unterscheiden, mit denen Arbeitszeitpolitik den längeren Verbleib im Erwerbsleben fördern kann. (…)

  1. Die alternsgerechte Arbeitszeitpolitik ist prozessorientiert, hat präventiven Charakter und versucht frühzeitig, mögliche Langfristfolgen belastender Arbeits- und Arbeitszeitbedingungen zu vermeiden. Der Grundgedanke besteht darin, das Lebensarbeitsvolumen bei reduzierter täglicher/wöchentlicher Arbeitszeit über eine längere Lebensspanne zu strecken.
  2. Die altersgerechte Arbeitszeit konzentriert sich auf die Spätphase des Erwerbslebens, ist eher reaktiv und versucht der Arbeitsfähigkeit und den Arbeitszeitwünschen Älterer Rechnung zu tragen. Alternsgerechte Arbeitszeiten sind umfassenden angelegt und haben auch stärker das Thema „Gute Arbeit“ im Blick und schließen die altersgerechte Arbeitszeit mit ein.

Lebensphasenorientierte Arbeitszeit wäre ideal. Ideal wäre zweifellos eine Arbeitszeitgestaltung, die sich an den wechselnden Anforderungen der individuellen Lebensbiographien orientiert und flexibel wechselnden und vorweg nicht immer absehbaren Belastungsphasen Rechnung trägt. Es wird versucht, dieser Idealvorstellung durch Überlegungen zu einem lebensphasenorientierten Konzept zu entsprechen, das als Leitbild für einen Orientierungsrahmen gedacht ist. Das Kernelement einer lebensphasenorientierten Arbeitszeit bildet der Vorschlag über Wahlarbeitszeiten. Er sieht Wahlmöglichkeiten über die Dauer der Arbeitszeit einschließlich Urlaub vor, bleibt ansonsten aber vage und lässt vor allem die für die Arbeitsfähigkeit nicht unbedeutsame Lage der Arbeitszeit außer Betracht.

(…)  über 50-Jährige, bei Verkürzungen der Arbeitszeit (bis maximal 50 Prozent) die Rentenbeiträge für die verkürzte Arbeitszeit für eine maximale Periode von fünf Jahren durch die öffentliche Hand subventioniert wird. Im Unterschied zur Alterszeitgesetz, das überwiegend als Blockmodell genutzt wurde, verspricht der in die Diskussion gebrachte Ansatz, einen gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben zu fördern, indem er die langfristigen Nachteile kürzerer Arbeitszeiten auf die Rentenhöhe neutralisiert. Allerdings sind während der Phase der reduzierten Arbeitszeiten entsprechende Abstriche beim Einkommen hinzunehmen, es sei denn, tarifliche Vereinbarungen würden für einen teilweisen Einkommensausgleich sorgen. Ausgeschlossen ist im Unterschied zum Altersteilgesetz die Option eines Blockmodells.

Als weiteres Element einer lebensphasen Arbeitszeitgestaltung werden Langzeitkonten bzw. Lebensarbeitszeitenkonten vorgeschlagen, wie sie in einigen Tarifbereichen bereits vereinbart sind. Die auf diesen Konten im Laufe des Erwerbslebens angesammelten Zeitguthaben sollen für Weiterbildungszeiten, Sabbaticals sowie für die vorzeitige Beendigung des Erwerbslebens genutzt werden können. Um die Arbeit beispielsweise ein Jahr früher beenden zu können, sind Zeitguthaben von mindestens 1500 Stunden anzusparen. Dieses Zeitsparziel ist nur realisierbar, wenn die faktische die vereinbarte Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum faktisch übersteigt und zwischenzeitlich keine Zeitentnahmen erfolgen. Es ist nicht auszuschließen, dass Langzeitkonten die gesundheitlichen Belastungen und das Verrentungsrisiko verstärken, die sie eigentlich bekämpfen sollen. Zu berücksichtigen sind dass nicht alle Beschäftigungsarten und Beschäftigtengruppen in der Lage sind, Zeitguthaben anzusparen.

Einige weitere Elemente eines lebensphasenorientierten Modells existieren bereits in Bruchstücken.

Sie räumen den Beschäftigten einen gewissen Spielraum für Arbeitszeitoptionen ein. Hierzu gehört as Teilzeit- und Befristungsgesetz, das allerdings keinen Rechtsanspruch auf Rückkehr zu Vollzeitarbeit bietet. Die Optionen sind asymmetrisch. Darüber hinaus sehen einige Tarifverträge reduzierte Arbeitszeiten für Ältere vor, die entweder in Form einer altersgestaffelten Reduktion der Wochenarbeitszeit vereinbart sind (chemische Industrie und Kraftfahrzeuggewerbe) oder zusätzlichen Urlaub oder freie Tage (öffentlicher Dienst, Hotel- und Gaststättengewerbe) bieten. Nur ein Teil dieser Regelungen ist einkommensneutral und schmälert nicht die Rentenbezüge.

2. Ein weiteres Element basiert auf dem Element des Freizeitausgleichs. Dieser Ansatz stellt den Präventionsansatz in den Vordergrund. Ziel ist es, Belastungen durch lange und ungünstige Arbeitszeiten zu verringern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und damit den längeren Verbleib im Erwerbsleben zu sichern. Als Nebeneffekt verspricht dieser Ansatz positive Beschäftigungswirkungen. Verschiedene Varianten sind in der Diskussion und vereinzelt in Anwendung:

  • Belastungen infolge Überstunden und ungünstiger Arbeitszeiten während der Nacht und im Wechselschichtrhythmus ließen sich reduzieren, würde man die für diese Arbeitszeitformen gezahlten Geldzuschläge in entsprechenden Freizeitausgleich umwandeln. Für die Unternehmen wäre das Prinzip des Freizeitausgleichs weitgehend kostenneutral. Die betroffenen Beschäftigten tauschen Geld gegen Freizeit, Belastungen gegen Regeneration. In der langfristigen Perspektive ist ein neutraler oder sogar positiver Einkommenseffekt keineswegs ausgeschlossen. Hiermit ist zu rechnen, wenn eine sozialverträgliche Arbeitszeitgestaltung dazu beiträgt, die Gesundheitskosten und Kosten aufgrund von Erwerbsminderung zu reduzieren, den Verbleib im Erwerbsleben zu verlängern und dadurch das Lebensarbeitseinkommen zu steigern.
  • Vereinzelt bieten Betriebe bereits Möglichkeiten, die Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Mehrarbeit auf Zeitkonten zu buchen und in Form zusätzlicher freier Tage zu nutzen. Ein erster Schritt bestünde darin, den Beschäftigten Wahlmöglichkeiten für Geldzuschläge oder Freizeitausgleich einzuräumen. (…)

(…)

Zum Weiterlesen:

Hartmut Seifert: Altersgerechte Arbeitszeiten, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 19/2008