„Am 8. März ist Weltfrauentag. Wie jedes Jahr mehren sich an diesem Tag die Statistiken und Debatten zu Frauen im Arbeitsleben. Grund genug zurückzublicken und zu sehen, was sich in den vergangenen zehn Jahren für Frauen in der Arbeitswelt wirklich verändert hat.
Der Anteil von Frauen in den Vorstandsetagen von Deutschlands börsennotierten Unternehmen ist im vergangenen Jahr weiter leicht gestiegen, wie das aktuelle „Mixed-Leadership-Barometer“ der Beratungsgesellschaft EY (Ernst & Young) dokumentiert: In den 160 DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Unternehmen arbeiteten zum 1. Januar 2017 insgesamt 45 weibliche Vorstände und damit sechs mehr als vor einem Jahr und sogar elf mehr als Anfang 2015. Den 45 Frauen stehen in den Vorstandsgremien der Unternehmen allerdings insgesamt 630 Männer gegenüber. Der Frauenanteil liegt damit bei immer noch niedrigen 6,7 Prozent – vor einem Jahr waren es allerdings nur 5,9 Prozent, Anfang 2015 lag der Anteil bei 5,2 Prozent.
Der Frauenanteil in Führungspositionen deutscher Unternehmen steigt also langsam, aber er steigt. Das ist eine positive Nachricht zum Weltfrauentag 2017. Was hat sich noch getan in der Frauenförderung von Politik und Wirtschaft? Wir haben einen Überblick zu den Meilensteinen der vergangenen zehn Jahre erstellt.
2007: „Women Matter“ – oder: steigern weibliche Führungskräfte den Unternehmenserfolg?
Welchen Einfluss haben weibliche Führungskräfte auf den Unternehmenserfolg? Zu dieser Frage sorgte die Unternehmensberatung McKinsey im Jahr 2007 mit einer Studie für viel Aufmerksamkeit und Diskussionsstoff. „Women Matter“ hieß die Untersuchung und sie belegte einen Zusammenhang zwischen der Performance eines Unternehmens und dem Frauenanteil in der Führungsetage. Der Studie zufolge seien Unternehmen, in denen am meisten Frauen in der obersten Führungsetage vertreten sind, am erfolgreichsten – sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht.
Die Hypothese, dass Frauen in Führungspositionen sich positiv auf den Unternehmenserfolg auswirken, ist weiterhin populär. Wissenschaftlich betrachtet konnte allerdings bis heute empirisch kein konkreter Zusammenhang zwischen „Mixed Leadership“ und Unternehmensperformance nachgewiesen werden. Eine Meta-Studie der Universität Konstanz 2013 ergab: Von 25 Studien, in denen der Zusammenhang zwischen Gender Diversity in der Führungsebene und dem Unternehmenserfolg empirisch untersucht wurde, konnten zwar elf positive Zusammenhänge feststellen. In neun Studien trat aber kein Zusammenhang auf und in weitere fünf Studien hing die Beteiligung von Frauen in Führungsteams sogar negativ mit dem ökonomischen Erfolg der untersuchten Organisation zusammen. Eine Auflistung weiterer Studien findet sich auch im Wikipedia-Beitrag zum Stichwort „Frauenquote“.
Auch wenn die McKinsey-Studie also wissenschaftlichen Betrachtungen nicht standhält und auch nicht die erste Untersuchung war, die sich mit der Frage nach dem Zusammenhang zwischen Frauenanteilen und Unternehmenserfolg beschäftigte, so kann „Women Matter“ doch als ein Meilenstein der Frauenförderung in der Wirschaft betrachtet werden. McKinsey führt die Studie seit 2007 jährlich durch, auch um die Wirkung von Programmen zur Frauenförderung im Zeitverlauf zu untersuchen.
2008/2009: Nürnberger Resolution
2008 initiierte der Verein „Erfolgsfaktior Frau e.V.“ die so genannte Nürnberger Resolution, die die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft zum Ziel hat. Die Nürnberger Resolution stellte die folgenden vier Forderungen auf:
- Entsprechend dem norwegischen Modell soll im Aktiengesetz festgelegt werden, dass die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis zum Jahr 2013 jeweils mindestens zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen.
- Es sollen Qualifikationsstandards für männliche und weibliche Aufsichtsratsmitglieder definiert und entsprechend gesetzlich verankert werden.
- Eine zentrale Datenbank, in die sich alle potentiellen Aufsichtsratsmitglieder eintragen können, soll aufgebaut und weiterentwickelt werden.
- Es soll ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft unter anderem zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen verabschiedet werden.
Am 17. März 2009 wurde die Resolution in Berlin an Politiker übergeben.
2010: Als erster Dax-Konzern verkündet die Telekom eine interne Frauenquote
Im März 2010 wagte die Deutsche Telekom als erster Dax-Konzern einen zukunftsweisenden Schritt: Sie führte eine Frauenquote ein. Bis Ende 2015 sollten 30 Prozent der oberen und mittleren Führungspositionen im Unternehmen mit Frauen besetzt sein, kündigte der Konzern an. Mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung ist die Telekom Vorreiter.
Weitere 14 Unternehmen mit Sitz in Deutschland, darunter KPMG, Siemens, BSH und die Allianz, unterzeichneten im Mai 2010 in München eine Selbstverpflichtungserklärung zu mehr Frauen in Führungspositionen, das so genannte „Münchner Memorandum für Frauen in Führung“. Bei der Gründung erarbeiteten die Unterzeichner einen 15-Punkte-Plan, der alle Themenfelder aufgreift, an denen sie intern in ihren Unternehmen arbeiten und zu denen sie sich extern über die Unternehmensgrenzen hinweg austauschen. Das Memorandum versteht sich als Kompetenz-Center, das Unternehmen, die eine ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen an Führung anstreben, das nötige Know-how sowie Practice-Sharing anbietet.
Ebenfalls 2010 erschien das erste „Managerinnen-Barometer“ des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) in Berlin. Seither untersucht das DIW Berlin jährlich die Repräsentation von Frauen in Vorständen und Geschäftsführungen sowie in Aufsichts- und Verwaltungsräten der größten Unternehmen in Deutschland. Das DIW Managerinnen-Barometer erfasst mittlerweile insgesamt mehr als 500 Unternehmen in verschiedenen Kategorien, darunter die – gemessen an ihrem Umsatz – 200 größten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, die DAX-30-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Unternehmen sowie 60 Beteiligungsunternehmen des Bundes. Erhoben werden zudem die Frauenanteile in den Spitzengremien der – gemessen an ihrer Bilanzsumme – 100 größten Banken in Deutschland sowie die – gemessen an ihren Beitragseinnahmen – rund 60 größten Versicherungen. Für das Jahr 2015 hat das DIW Berlin erstmals separat die Gruppe jener gut 100 Unternehmen ausgewertet, die ab 2016 unter die verbindliche Geschlechterquote fallen und somit bei Neubesetzungen ihres Aufsichtsrats Frauen zu 30 Prozent berücksichtigen müssen.
2011: Selbstverpflichtung der Dax-Konzerne und „Berliner Erklärung“
Rund ein Jahr nach der freiwilligen Selbstverpflichtung der Telekom zogen die anderen Dax-Konzerne nach. Am 30. März 2011 unterzeichneten alle 30 DAX-Unternehmen die gemeinsame Erklärung „Frauen in Führungspositionen“, in der sie zusagen, ihre Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zu intensivieren. Die Unternehmen hielten darin fest, wie die Frauenförderung in den Unternehmen weiter ausgebaut werden soll – jeweils spezifisch und individuell nach den Rahmenbedingungen des Unternehmens. In der Erklärung dokumentiert jedes Unternehmen den Status Quo seiner Frauenanteile in den verschiedenenen Führungsebenen und formuliert konkrete Ziele. Die selbst gesetzten Ziele sowie die Entwicklung der Frauenanteile in den Unternehmen werden in einem Statusbericht dokumentiert, der jährlich veröffentlicht wird.
(…)
Im Dezember 2011 wurde in Berlin die so genannte Berliner Erklärung ins Leben gerufen. Die Berliner Erklärung ist ein überparteiliches Bündnis von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, das sich für einen Anteil von mindestens 30 Prozent Frauen in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen einsetzt. Initiatoren waren sechs der führenden Frauenverbände in Deutschland – Business and Professional Women (BPW), Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Landfrauenverband (dlv), European Women’s Management Development (EWMD), FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte, Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und weibliche Abgeordnete aller sechs im Bundestag vertretenen Parteien. Auch der IG-Metall-Vorstand hat die Berliner Erklärung unterzeichnet und gehört somit zu den mehr als 22.500 Unterstützenden der Berliner Erklärung.
2012: Gesetzentwurf zur Einführung einer Frauenquote scheitert
Im September 2012 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer verbindlichen Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen. Danach sollte der Frauenanteil ab 2018 mindestens 20 Prozent und ab 2023 mindestens 40 Prozent betragen. Im April 2013 wurde der Gesetzentwurf jedoch durch den Bundestag abgelehnt.
2013: Große Koalition nimmt Frauenquote in den Koalitionsvertrag auf
Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2013 vereinbart die Große Koalition die Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte. Die Eckpunkte im Koalitionsvertrag: Börsennotierte Unternehmen, die 2016 ihre Aufsichtsräte neu besetzen, sollen mindestens 30 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten haben. Ab 2015 sollen die Unternehmen selbst Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, oberster Management-Ebene und den Vorständen festlegen und öffentlich machen.
2014: Debatten, Debatten, Debatten
Das Jahr 2014 war in Sachen Frauenquote und Frauenförderung geprägt von unzähligen Debatten. Verfechter („Vier Gründe für die Frauenquote“) und Gegner der gesetzlichen Frauenquote meldeten sich immer wieder öffentlich zu Wort. Die Regierung hangelte sich Schritt für Schritt durch das Gesetzgebungsverfahren. Kündigten Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesfamilienminsterin Manuela Schwesig Anfang Januar noch an, das Gesetz zur Frauenquote schon in in den ersten 100 Tagen auf den Weg zu bringen, so dauerte es schließlich doch bis zum Jahresende bis sich die Koalitionsspitze geeinigt hatte und das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschloss.
2015: Die Gesetzliche Frauenquote ist da
Am 6. März 2015 stimmte auch der Bundestag dem Gesetzentwurf zu. Damit trat zum 15. Mai 2015 das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ offiziell in Kraft. Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen in Deutschland ab 1. Januar 2016, Aufsichtsräte mindestens mit 30 Prozent Frauen zu besetzen. Effektiv gilt die vorgegebene 30-Prozent-Quote für 108 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen (mit mehr als 2.000 Mitarbeitern). Für weitere etwa 3.500 Unternehmen gilt die Pflicht, sich eine beliebige – selbt gewählte – Zielvorgabe zu setzen. Die Zielgrößen mussten die betroffenen Unternehmen bis 30. September 2015 festlegen. Zum Stichtag machten aber nur wenige Unternehmen ihre Zielgrößen öffentlich. Viele Unternehmen setzen sich auch gar keine Steigerung zum Ziel, sondern nur das Halten des bisherigen Frauenanteils. Auch im März 2016 waren noch nicht alle Unternehmen ihrer Pflicht nachgekommen, wie eine Analyse der Fidar (Initiative Frauen in die Aufsichtsräte) ergab. Insgesamt kam das „Zielgrößen-Resümee“ der Fidar zu dem Ergebnis, dass die Ziele intransparent und schwer vergleichbar seien.
2016: Erste Bilanz zur Frauenquote, weitere Gesetzesinitiativen
Mitte 2016 zog die Bundesregierung eine erste positive Bilanz zur Frauenquote. So stieg der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der vom Gesetz betroffenen Unternehmen binnen sechs Monaten um 3,86 Prozentpunkte auf 25,83 Prozent. Eine interaktive Übersicht darüber, wie die Quote wirkt findet sich auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ). Nach einem Jahr, also bis Januar 2017, konnte die Frauenquote in den vom Gesetz betroffenen Aufsichtsräten sogar auf rund 27 Prozent gesteigert werden, wie das DIW-Managerinnen-Barometer 2017 zeigt. Die positive Bilanz bezieht sich allerdings nur auf die Entwicklung in den Aufsichträten.
In den Vorständen deutscher Unternehmen sieht es in punkto Frauenanteil weiterhin düster aus. Wie eingangs erwähnt, liegt der Frauenanteil in den Vorständen der 160 Dax-, MDax-, SDax und TecDax-Unternehmen derzeit bei 6,7 Prozent. Das mag unter anderem auch daran liegen, dass offenbar viele Führungskräfte die Zielgrößen ihres eigenen Unternehmen gar nicht kennen. Die Wissenschaftler vom DIW geben diesbezüglich auch einen ernüchternden Ausblick: „Dass demnächst gravierend mehr Frauen in Vorstände einziehen werden, ist nicht zu erwarten“, schreiben sie im Managerinnen-Barometer 2017. Die im „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ geforderte Zielgrößensetzung zeige bisher jedenfalls nicht die erhoffte Wirkung: 110 der 160 Unternehmen hätten sich keine konkrete Größe oder die Zielgröße Null gesetzt und planen somit, bis zum 30. Juni 2017 keine Frauen im Vorstand zu haben.
Auch Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig äußerte sich anlässlich des Weltfrauentags im ARD-Morgenmagazin unzufrieden über dieses Vorgehen der Unternehmen: „Da, wo sich Unternehmen selbst Zielvorgaben setzen können, sagen tatsächlich welche: null. Damit provozieren sie, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode dieses Gesetz nochmal vorknöpfen und sagen: Dann muss auch die harte Quote für diese Unternehmen gelten.“
Politik und Wirtschaft müssen sich also weiterhin für die Frauenförderung einsetzen. Weitere Gesetzesinitiativen, beispielsweise zur Verringerung des Gender Pay Gap (Gesetz zur Entgeltgleichheit) oder zur Verringerung von Teilzeit, einem Karrierenachteil, das auch meist Frauen trifft (Gesetz zu befristeter Teilzeit) wurden 2016 bereits angestoßen.
Ausblick 2017: Entgeltgleichheit, Befristete Teilzeit
Schon in der ersten Januarwoche legte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihren Gesetzentwurf für zeitlich befristete Teilzeit vor. Mit dem geplanten Gesetz soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit mit zeitlicher Begrenzung soll laut dem Gesetzentwurf ab einer Betriebsgröße von 15 Beschäftigten gelten. Das Arbeitsverhältnis muss zudem mehr als sechs Monate bestanden haben. Beschäftigte sollen die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen. Und nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sollen sie eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangen können.
Einen Schritt weiter ist bereits Manuela Schwesigs Initiative für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Das so genannte Entgelttransparenzgesetz wurde Anfang Januar vom Kabinett beschlossen. Allerdings erntet der Gesetzentwurf nach wie vor viel Kritik von Experten, sodass sich das Gesetzgebungsverfahren noch eine Weile hinziehen könnte. Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.“
Quelle: https://www.haufe.de/personal/hr-management/weltfrauentag-zehn-jahre-frauenfoerderung-in-der-wirtschaft_80_402272.html?ecmId=21177&ecmUid=2994253&chorid=00511427&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FPersonal%2F50%2F00511427%2F2017-03-09%2F